AGB's
Die Teilnahme an Vereinsaktivitäten erfolgt ausschließlich in angemessener Kleidung. Für eine übergangszeit
kann Leihkleidung zur Verfügung gestellt werden.
Minderjährige Mitglieder werden im Vereinsumfeld durch Erziehungsberechtigte vertreten. Die
Mindest-Ansprechadresse in Form der Telefonnummer ist beim Verein zum Start der Mitgliedschaft zu
hinterlegen.
Es gilt die zum Zeitpunkt der Mitgliedschaft aktuellste Form der Beitragssatzung sowie der Formulare. Diese
sind im Internet jeweils einzusehen.
Der Vertrag der Mitgliedschaft ist unbefristet, läuft mindestens jedoch ein Jahr. Nach einem Jahr gilt eine
ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. Kurse sind nur im außerordentlichen Fall und per
Vorstandentscheid zu kündigen, eine Aussetzung der Mitgliedschaft ist möglich.
Eine ordentliche Mitgliedschaft ist nur mit Erteilung der Einzugsermächtigung möglich. Kosten für die
Jahressichtmarke im Judo (Pflicht für jeden Judoka) werden darüber ebenfalls nach Vorankündigung eingezogen
(20 €). Bei nachträglichem Kauf der Sichtmarke wird eine Bearbeitungsgebühr von 5 € fällig. Gezahlte
Prüfungsbeiträge werden bei nicht bestandener Prüfung, im Krankheitsfall oder bei Abwesenheit nicht zurück
erstattet.
Nur ordentliche Mitglieder/Judoka sind berechtigt an Turnieren/Gürtelprüfungen teilzunehmen. Eine
Zehnerkarte berechtigt dazu nicht.
Bei erhaltener Einzugsberechtigung gehen etwaige Sonderkosten durch bankseitige Ablehnung des Einzugs zu
Lasten des Mitglieds. Diese angefallenen Zusatzgebühren werden zusätzlich eingezogen. Im Besonderen behält
sich der Verein in diesem Zusammenhang und bei Häufung ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
Das grundsätzliche Verhalten in den Räumlichkeiten unterliegt der gängigen Hausordnung. Für mutwillige
Beschädigungen oder Zerstörung wird in jedem Fall der Verursacher herangezogen.
Für die Dauer der Veranstaltungen hat nur der Trainer eine Weisungsbefugnis sowie die Fürsorge- und
Aufsichtspflicht für die Teilnehmer. Eltern sowie etwaige Betreuer können und dürfen nur in Abstimmung mit
dem Trainer als Beobachter teilnehmen.
Wegen einer grundsätzlich erhöhten Diebstahlgefahr in den Trainingsräumen und Umkleidekabinen übernimmt
Octagon Sport e.V. für Diebstähle, Verluste sowie Schäden an privatem Eigentum keine Haftung. Bitte lassen
Sie keine Wertsachen in den Umkleidekabinen. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass sie im Falle eines
Diebstahls oder Sachschadens keinerlei Ansprüche an den Verein richten.
Octagon Sport e.V. ist Unterstützer der Suchtprävantion. Veranstaltungen, Events, Treffen, Turniere und
Räumlichkeiten sind grundsätzlich rauch- und alkoholfrei.